Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied.