Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 7 Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Geschäftsführer jeweils einzeln. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.