| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und durch eines der vorstehend genannten zwei Vorstandsmitglieder. |