Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassierer jeweils allein, im Übrigen durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 100,00 € der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.