| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenverwalter. |