Der Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer und dem Schatzmeister/Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Einer der Vertreter muss immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein.