Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder sollte ungerade sein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, durch einen stellvertretenden Vorsitzenden oder durch zwei beliebige Vorstandsmitglieder gemeinsam.