Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden , dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch beide stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.