Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.