Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2500,00 EUR eines Vorstandsbeschlusses bedarf.