Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM, jedoch höchstens 10.000,00 DM belasten und für Dienstbarkeiten, ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes notwendig. Für Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 10.000,00 DM übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.