| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 DM verpflichten würden, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |