Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis ist insoweit beschränkt, dass der Verein bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 EUR durch zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten wird.