Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diese Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht dieser Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss vom Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,00 EUR ein Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich ist.