Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen. Der Gesamtvorstand besteht aus a) dem Vorstand b) dem Kassenwart/Schriftführer.