Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Reitwart, dem Zuchtwart und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Wobei einer dieser Vertreter immer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.