Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer, maximal jedoch aus 7 Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei ein Mitglied der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende zu sein hat.