Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 500,00 Euro der Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied, bis 1500,00 Euro der Vorsitzende und zwei Vorstandsmitglieder und ab 1500,00 Euro die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.