Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertretern und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den/die Stellvertreter jeweils allein, im Übrigen durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 5000,00 DM ist der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zu vertreten.