Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 € bis 10.000,00 € der Zustimmung des erweiterten Vorstandes, und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.