Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens 3 maximal aus 5 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.