Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von den einer der Vorsitzende oder ein Stellvertretender Vorsitzender sein muss. Der Geschäftsführer hat Alleinvertretungsbefugnis.