Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 5 bis maximal 10 Personen, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, das Vorstandsmitglied für Finanzen, der Schriftführer und bis zu 6 Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter allein oder durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.