Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis. Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und mindestens 2, maximal 4 weiteren Vorstandsmitgliedern.