Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2. Vizepräsidenten und dem Finanzer und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.