| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verband gegenüber Dritten gerichtlich und außergerichtlich. |