Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassiererin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende allein oder die Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit der Kassiererin. Für Rechtsgeschäfte über 2.000,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.