Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus den geborenen Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 20.000,00 Euro, zur Begründung von Dauerschuldverhältnissen von mehr als 25.000,00 Euro/Jahr und für Rechtsgeschäfte über Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten bedarf es der Einwilligung der Mitgliederversammlung.