Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Verfügung über Finanzmittel von mehr als 2.500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.