Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende ist allein zur Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht des 1. Vorsitzenden ist der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,- Euro der Zustimmung des Vorstandes bedarf.