Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften , die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder erforderlich.