Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist der Weise beschränkt, dass dieser zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,00 DM oder zu Grundstücksgeschäften der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.