Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Jeder vertritt der Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
Bei Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Werten über 1.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.