Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf Personen, dem 1. bis 4. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister alleinvertretungsberechtigt sind.