Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal sieben Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 DM ist die schriftliche Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.