Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
mit dem Wirkungskreis: Rechtsgeschäfte des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, insbesondere Leitung der Geschäftsstelle. Im Rahmen des Wirkungskreises ist er nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertretungsberechtigt.