Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.