Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied vertreten.