Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.