Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.