Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 30.000,00 Euro, beim Kauf und Verkauf von Gebäuden oder Grund, bei Personalentscheidungen, bei grundsätzlichen Unternehmensentscheidungen und bei öffentlichen Erklärungen bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.