Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Verfügungen über grundstücksgleiche Rechte sowie Begründung von Zahlungsverpflichtungen bzw. der Abschluss von Verträgen mit einem Gegenstandswert über 5.000,00 EUR oder einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.