Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und bis zu 5 weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zu Verfügungen über das Vereinsgrundstück bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.