Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 EUR und der Abschluss von Dienstverträgen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.