Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Gerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter gemeinsam vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1.000,00 € der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zu vertreten ist und Rechtsgeschäft im Wert von mehr als 2.000,00 € eines Beschlusses des erweiterten Vorstandes bedürfen.