Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Zur Verfügung über Grundstücke und zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000,00 DM verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmenden Beschluss der Mitgliederversammlung befugt.