Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 20.000,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.