Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei dieser Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass dieser zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.