Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von weniger als 3.000,00 EUR ist jedes dieser Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung berechtigt.