Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Inspektor und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist jedoch in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag von 5.000,00 EUR, Grundstücksgeschäften und Personalangelegenheiten der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bedarf.